Verbrauchsausweise basieren auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre und sind abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.
Für die Erstellung von einem Energieausweis nach Verbrauch müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.:
Sie sind in der Wahl der Art vom Energieausweis frei !
Es gibt nur eine Ausnahme:
Bestehende Wohngebäude 1-4WE mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 bedürfen einen Bedarfsausweis, wenn Sie nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechend modernisiert wurden.
Kein Ausweis wird für folgende Gebäude benötigt, welche gemäß §1 (3) EnEV nicht unter die Ausweispflicht fallen, wie z.B.
Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen
Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50m²
Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind (z.B. Ferienhäuser)
Wohngebäude, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der ----Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.
Provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von unter 2 Jahren.
Für Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung