Energieausweis nach Verbrauch

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Der Energieausweis nach Verbrauch

Verbrauchsausweise basieren auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre und sind abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner. 
Für die Erstellung von einem Energieausweis nach Verbrauch müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.:

Sie sind in der Wahl der Art vom Energieausweis frei !

Es gibt nur eine Ausnahme:
Bestehende Wohngebäude 1-4WE mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 bedürfen einen Bedarfsausweis, wenn Sie nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechend modernisiert wurden.
  • Kein Ausweis wird für folgende Gebäude benötigt, welche gemäß §1 (3) EnEV nicht unter die Ausweispflicht fallen, wie z.B.
  • Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen 
  • Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50m²
  • Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind (z.B. Ferienhäuser) 
  • Wohngebäude, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der ----Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. 
  • Provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von unter 2 Jahren.
  • Für Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung 
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