Bestehende Wohngebäude 1-4WE mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 bedürfen einen Bedarfsausweis, wenn Sie nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechend modernisiert wurden.
Der Energieausweis liefert Ihnen steckbriefartig Informationen zur energetischen Qualität eines Gebäudes und gegebenenfalls Empfehlungen bezüglich einer Modernisierung, um diese zu verbessern. Zudem ist der Energieausweis auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 2014 verpflichtend bei der Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Dem Erwerber einer Immobilie ermöglicht der Energieausweis einen ersten Überblick über den Bedarf von Warmwasser- und Heizenergie sowie über energetisch und wirtschaftlich evtl. sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen.
Bedarfsausweise sind objektiver und detaillierter, weil sie auf den energetischen Gegebenheiten wie Bausubstanz, Wärmedämmung und Heizungsanlage des Gebäudes basieren.
Der bedarfsorientierte Energieausweis wird derzeit für Einfamilien-, Zweifamilien- und Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit einem Heizsystem angeboten
Preisübersicht für einen Energieausweis nach Bedarf
390.-€
(inkl. MwSt) für Einfamilienhäuser und für Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser auf Anfrage
Bei gleichzeitiger Beauftragung einer Immobilienbewertung 140.- €
(inkl. Mwst),
für Einfamilien-, Zweifamilien- und Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser bis 20 Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen
Kontaktieren Sie uns unter 089/82992421 und erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von zwei Tagen