Ihr Ansprechpartner für Energieausweise in München und Umgebung

Energieausweis nach Bedarf
Info Hotline 7 Tage die Woche
In Zusammenarbeit mit unseren qualifizierten Energieberatern können wir Ihnen kostengünstig und schnell die Erstellung von Energieausweisen anbieten. 
Die Erstellung von einem Energieausweis für ein Wohngebäude ist innerhalb von zwei Werktagen möglich !

Seit Inkrafttreten der Enev 2014 sind wichtige Neuerungen zu beachten, die sowohl den Verkäufer, als auch den Käufer einer Immobilie betreffen.

Nach Satz 1 hat der Verkäufer die Aufnahme der Pflichtangaben in der Immobilienanzeige sicherzustellen. 
Dadurch wird deutlich dass der Verkäufer nicht nur bei Immobilienanzeigen, die er selbst aufgibt, Pflichtangaben muss.
 
Er hat auch in Fällen wie bei der Beauftragung eines Maklerbüros dafür Sorge zu tragen, 
dass die erforderlichen Pflichtangaben in der Immobilienanzeige gemacht werden.
 
Unter kommerziellen Medien sind insbesondere Anzeigen, Zeitschriften oder im Internet zu verstehen.
Nicht erfasst werden private, kostenfreie Kleinanzeigen z. B. kostenfreies Aushänge an schwarzen Brettern in Supermärkten o.ä.
 
Bei Fragen können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. In einem direkten Gespräch lassen sich Fragen am schnellsten klären. Wir sind jederzeit gerne, telefonisch oder per Mail, für Sie erreichbar.
Termin vereinbaren

Warum sollte sich ein Eigentümer keine günstigen Energieausweise im Internet bestellen?

 
• keine Qualitätskontrolle der verwendeten und hinterlegten Daten
• keine Anlage zum Energieausweis
• Eigentümer sind mit der Datenerfassung meist überfordert. Dies führt oftmals zu einem falschen Ergebnis
 
Wir arbeiten mit qualifizierten Energieberatern zusammen und können Ihnen
die Erstellung von Energieausweisen innerhalb von 48 Stunden anbieten.
Kontakt

Welche Art von einem Energieausweis kann über uns beauftragt werden?

Sie sind in der Wahl des Energieausweises frei. 

Es gibt nur eine Ausnahme: Bestehende Wohngebäude 1-4WE mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 bedürfen einen Bedarfsausweis, wenn Sie nicht nach der WSCHVO77 entsprechend modernisiert wurden.
 
Bedarfsausweise sind objektiver und detaillierter, weil sie auf den energetischen Gegebenheiten wie Bausubstanz, Wärmedämmung und Heizungsanlage des Gebäudes basieren. 

Verbrauchsausweise basieren auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre und sind abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.

Für welche Objekte können Energieausweise erstellt werden?


  • Wohngebäude, die vor dem 31.12.2013 oder früher errichtet wurden
  • Wohnbestandsgebäude, die gem. §16 EnEV zur Vermietung oder zum Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis benötigen
  • Wohngebäude mit nur einem vorherrschenden Heiz- und Warmwasserbereitungssystem (Bei mehreren Systemen nur nach Einzelfallprüfung) *
  • Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, bis max. 10% Gewerbeanteil
  • Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, wenn das Gewerbe bis max. 50% Anteil als wohnungsähnlich zu bewerten ist (z.B. Kanzlei, Büroräume, Atelier)
  • Bei Mischobjekten nur für den wohnwirtschaftlichen Gebäudeteil bis max. 50% anteiligen nicht-wohnungsähnlichem Gewerbeanteil (Einzelfallprüfung erforderlich)

Kontaktieren Sie uns unter 089/710 422 359 oder 08141/810 98 88 und erhalten Sie in zwei Werktagen Ihren Energieausweis!

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