In Zusammenarbeit mit unseren qualifizierten Energieberatern können wir Ihnen kostengünstig und schnell die Erstellung von Energieausweisen anbieten.
Die Erstellung von einem Energieausweis für ein Wohngebäude ist innerhalb von zwei Werktagen möglich !
Seit Inkrafttreten der Enev 2014 sind wichtige Neuerungen zu beachten, die sowohl den Verkäufer, als auch den Käufer einer Immobilie betreffen.
Nach Satz 1 hat der Verkäufer die Aufnahme der Pflichtangaben in der Immobilienanzeige sicherzustellen.
Dadurch wird deutlich dass der Verkäufer nicht nur bei Immobilienanzeigen, die er selbst aufgibt, Pflichtangaben muss.
Er hat auch in Fällen wie bei der Beauftragung eines Maklerbüros dafür Sorge zu tragen,
dass die erforderlichen Pflichtangaben in der Immobilienanzeige gemacht werden.
Unter kommerziellen Medien sind insbesondere Anzeigen, Zeitschriften oder im Internet zu verstehen.
Nicht erfasst werden private, kostenfreie Kleinanzeigen z. B. kostenfreies Aushänge an schwarzen Brettern in Supermärkten o.ä.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. In einem direkten Gespräch lassen sich Fragen am schnellsten klären. Wir sind jederzeit gerne, telefonisch oder per Mail, für Sie erreichbar.